Anleitung zum Mieterauswahlverfahren 

Leitfaden zum Problem:

Wie finde ich den solventen,  ehrlichen und richtigen Mieter für mein Eigentum?

Was habe ich für eine Wohnung oder ein Objekt zu vermieten, und welche  Mieterzielgruppe möchte ich ansprechen:

- in welcher Lage liegt das Objekt ?

- welche Ausstattung ?

- welche bisherige Mieterstruktur bewohnt zum jetzigen Zeitpunkt mein Objekt ?   Ethik und Kulturen Nationalitäten und Kulturen

- welche Ansprüche stelle ich an den neuen Mieter ?

 

Wie schalte ich die richtige Anzeige, um ungewünschte Interessenten abzuhalten: sofort abzuschrecken:

- festen Mietzins angeben zzgl. Betriebsnebenkosten, unbedingt Kaution erwähnen (maximal drei Nettokaltmieten)

- ruhiges gepflegtes Wohnhaus mit langjähriger, gehobener Mieterstruktur

- nur an solvente und ruhige Mieter o. ä.

 

Aufgrund der Anzeige erhalten Sie entsprechende Reaktionen möglicher Mietinteressenten! Wie Reagieren Sie auf mögliche Anrufe von Interessenten:

Fragen nach:

- Namen, Vornamen 

- jetzige Adresse

- Tel.-Nummer, Personenzahl,  usw.

- warum ggf. von dort ein Wegzug ansteht

Aufgrund der in dem Telefonat gewonnen Erkenntnisse entscheiden Sie, ob sich ein Besichtigungstermin anbietet ( dabei versteckte Fragen bzgl. Termin nach Arbeitszeiten und -verhältnis usw. stellen)

oder

Ausreden bei keinem guten Gefühl, dass man erst mit dem bestehenden Mieter zwecks Termin sprechen muss und dann zurückrufen würde.

 

Sie haben nun einen entsprechenden Besichtigungstermin und haben ein entsprechendes Treffen vereinbart:

- Treffpunkt ist am besten vor dem Haus und bei Tageslicht

- keine Großfamilien an der Besichtigung teilnehmen lassen, aber alle Personen, die dort wohnen wollen!

- Während des Besichtigungstermins sollten Sie einen Fragenkatalog (z.B. Mieterauskunftsbogen) aushändigen, abarbeiten und/oder ausfüllen lassen!

Wichtig ist, dass dieser Fragenkatalog seitens des Mietinteressenten handschriftlich unterschrieben wird!

- auf Ordnung, Sauberkeit und Rücksichtnahme strikt verweisen

- welche Mietdauer stellt sich der Interessent vor, Kurzzeitmieter abweisen

- Hinweise geben, dass Mieter nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben, die auch kontrolliert werden.

- nicht über Miete verhandeln.

- Kaution ist bei Mietvertragsabschluss vollständig zu zahlen, keine Raten!

- nur in Ausnahmefällen, wenn alles stimmt, die Möglichkeit von Bürgschaften einräumen.

- zur Abschreckung eine SCHUFA- Auskunft verlangen

- wenn Mieter geduldet werden, welche nach den Regeln des SGB II leben,  sollte eine Abtretungserklärung des Leistungsempfänger zur Zahlung der Miete direkt an den Vermieter unterschrieben werden.

(Diese Abtrittserklärung sollte unwiderruflich sein, und für die Dauer des Mietverhältnisses gelten!)

 

Bei mehrere Interessenten

- Bei mehreren potentiellen Kandidaten alle Punkte heranziehen und überdenken !

 

 Entscheidungsfindung:

- Abgleich mit Vermieterschutz e.V. Daten, ggf. beim Vorstand nachfragen

- Auskunft bei Wirtschaftsdateien einholen, ggf. ist dieses auch über berechtigte Mitglieder

   des Vermieter Schutz e.V. möglich. (siehe Wirtschaftsauskünfte)

- unter Berücksichtigung des Datenschutzes den Altvermieter ansprechen.

  Doch mit Vorsicht, falls dieser den Mieter wegloben will.

- ggf. andere andere Informationsquellen einbeziehen (sogenanntes Vitamin B spielen lassen

   Versorger, Polizei,  u. ä. )

- jetzige Wohnverhältnisse ansehen; vorgeschobener Grund unangemeldet vor der Tür

  zu stehen und um Einlass bitten: Entwurf des Mietvertrags vorab besprechen

- falls der Kandidat nicht anzutreffen ist, bei den Nachbarn schellen ( manche reden gern )

 

Zeit lassen, nichts überstürzen!

 

Auch noch einmal ggf. andere Wunschkandidaten wieder kontaktieren, falls diese sich nicht zurück gemeldet haben, Nachfragen von Vorteil.

 

Falls die Entscheidung gefallen ist:

- Abschluss nie im eigenen Wohnzimmer! Neidfaktor!

- zur Vertragsunterzeichnung ist vom zukünftigen Mieter mitzubringen:

- Personalausweis (Kopie anfertigen und auf Gültigkeit und letzte Adresse achten)

- Kaution vollständig in bar! ( Quittung ausstellen ) Falls Möglichkeit der Bürgschaft

  geduldet wird, Bürgschaftsvereinbarung nur mit geprüfter Person eingehen.

  Zahlungsziel und Raten mit angeben.

- evtl. SCHUFA-Auskunft oder Auskunft einer Wirtschaftsdatei

 

Unbedingt in den Vertrag aufnehmen:

- Geburtsdatum und –ort bzw. PA-Kopie beilegen,  Unterschrift vergleichen

- Individualabsprachen unter „Sonstiges“ handschriftlich festhalten

- renovierte Über- und Rückgabe

- Tierhaltung

- Untervermietung

- bauliche Veränderungen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung und Rückführung

- Angaben der Mieterselbstauskunft zur wahrheitlichen Bedingung machen

- keine Eidesstattliche Versicherung abgegeben

- Hausrat- und Haftpflichtversicherung sind abzuschließen

- Bestätigung, dass der Energieausweis vorgelegen hat und eingesehen wurde, aber daraus

  keine rechtlichen Ansprüche bzgl. des eigenen Verbrauchs abgeleitet werden können und der

  Vermieter auch nicht an die Energiesparempfehlungen gebunden ist.

Entwurf Günter Sch...